Betreuungsrecht

Unsere Arbeitsgrundlage ist das Betreuungsrecht. Doch was bedeutet rechtliche Betreuung und auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Arbeit einer rechtlich betreuenden Person?

Zielgruppe und Ziel

Das Betreuungsrecht richtet sich an erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf Hilfe anderer angewiesen sind.

Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung in ihrer Lebensgestaltung zu ermöglichen. Das persönliche Wohlergehen des hilfebedürftigen Menschen steht immer im Vordergrund.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Betreuung ist in folgenden Paragrafen des BGB geregelt

  • § 1814 BGB Voraussetzungen
  • § 1815 BGB Umfang der Betreuung
  • § 1816 BGB Eignung und Auswahl des Betreuers
  • § 1820 BGB Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung
  • § 1821 BGB Pflichten des Betreuers
  • § 1868 BGB Entlassung des Betreuers
  • § 1871 BGB Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt

Im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sind die Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten der verschiedenen Akteure geregelt

  • §§ 1-4 Allgemeine Vorschriften
  • §§ 5-13 Aufgaben der örtlichen Behörde
  • §§ 14-18 Anerkannte Betreuungsvereine
  • §§ 19-30 Rechtliche Betreuer

Weiterführende Links und Material