Das Betreuungsrecht richtet sich an erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf Hilfe anderer angewiesen sind.
Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung in ihrer Lebensgestaltung zu ermöglichen. Das persönliche Wohlergehen des hilfebedürftigen Menschen steht immer im Vordergrund.
Die rechtliche Grundlage der Arbeit ergibt sich aus den §§ 1896 ff des
BGB. Den Umfang der Betreuung legt das Betreuungsgericht durch die übertragenen Aufgabenkreise fest.
Informationen zum Betreuungsrecht
Betreuungsgericht Hofgeismar
Betreuungsbehörde Stadt Kassel
Betreuungsbehörde Landkreis Kassel
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